Immobiliengutachten –
das A und O beim Teilverkauf

Beim Teilverkauf von Immobilien geht es in der Regel um viel Geld. Daher ist ein qualifiziertes Immobiliengutachten eines zertifizierten Gutachters oder Sachverständigen unabdingbar. 


Theoretisch könnte ein solches Immobiliengutachten von jedem angefertigt werden, da die Bezeichnungen „Gutachter“ und „Sachverständiger“ gesetzlich nicht geschützt sind. Praktisch möchte jeder Immobilienbesitzer aber ein Gutachten erhalten, das von einem Experten mit entsprechender Ausbildung und Berufserfahrung angefertigt wird.

Zertifizierte Gutachter, die nach der ISO-Norm DIN EN ISO/IEC 17204 ausgebildet sind, können die Erstellung eines aussagekräftigen Immobiliengutachtens gewährleisten. Sie sind in der Lage, fachlich korrekte Gutachten anzufertigen, die die getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar begründen.


Worauf sollte ich bei der Wahl meines Gutachters achten?

Die Berufserfahrung spielt bei der Erstellung eines Immobiliengutachtens eine nicht unerhebliche Rolle. Erfahrene Gutachter verfügen über fundiertes Wissen und ausreichend Vergleichswerte, um jede Immobilie angemessen zu bewerten. Oftmals geht der Weiterbildung zum zertifizierten Gutachter ein Studium in den Bereichen Architektur, Immobilienmanagement oder Bauingenieurwesen voraus. Auch dieses Wissen wirkt sich positiv auf die Arbeit und fundierte Einschätzung eines Immobiliengutachters aus.


Auf das Verfahren kommt es an – die Ausbildung von Gutachtern

Die Ausbildung zum Immobiliengutachter umfasst das Erlernen mehrerer Bewertungsverfahren: 


Sachwertverfahren:
Beim Sachwertverfahren wird der Wert der Immobilien anhand der Rechnung „Neuwert minus Altersabschläge“ ermittelt. Unter dem Neuwert werden hier die Kosten verstanden, die aktuell bei dem Bau eines identischen Hauses anfallen würden. Die Begründung für die Art des Verfahrens muss unbedingt im Gutachten aufgezeigt werden.



Ertragsverfahren: 
Beim Ertragswertverfahren steht die Rendite im Vordergrund, die bei Vermietung des Objektes erzielt werden kann. Dieses Verfahren bietet sich hauptsächlich für Mietobjekte und Gewerbeimmobilien an.


Vergleichswertverfahren:
Beim Vergleichswertverfahren betrachtet der Gutachter reale Verkaufspreise ähnlicher Objekte, um den Wert der Immobilie zu ermitteln. Dieses Verfahren stößt jedoch an seine Grenzen, wenn nicht ausreichend Daten zu vergleichbaren Immobilien vorliegen. 


Fundierte Einschätzungen zur Immobilie

Darüber hinaus ist es notwendig, dass Immobiliengutachter fundierte Einschätzungen zum baulichen, technischen und energetischen Zustand einer Immobilie abgeben. Sie sind dazu aufgerufen, die Altlasten zu erörtern sowie die Lage der Immobilie, den Erschließungsgrad und den Bodenrichtwert einzuschätzen. Außerdem müssen Gutachter die Lage des allgemeinen aktuellen Immobilienmarktes kennen, um aussagekräftige Gutachten anzufertigen.

Bei der Wahl des Gutachters ist es daher nicht nur sinnvoll, die Preise der Gutachter zu vergleichen, sondern sich auch über die vorhandenen Qualifikationen zu informieren, die ein Gutachter vorweisen sollte, um Ihre Immobilie umfangreich und korrekt zu bewerten.


Das Gutachten hat eine essenzielle Bedeutung für den Immobilien-Teilverkauf

Sollten Sie einen Teilverkauf Ihrer Immobilie in Betracht ziehen, kommt dem Gutachten eine essenzielle Bedeutung zu: Der ermittelte Wert ist die Basis für die Höhe des Anteils, den Sie an einen Immobilien-Teilkäufer veräußern und die Voraussetzung zur Erstellung eines verbindlichen Angebots. Angenommen ein Gutachter bewertet Ihre Immobilie auf € 500.000,- und Ihr Kapitalbedarf beträgt € 100.000,-: Dann würden Sie 20% Ihrer Immobilie verkaufen.


Kostenübernahme des Gutachtens durch die Wohnwert-Immobilien AG

Sehr gute Anbieter schlagen unabhängige Gutachter aus Ihrer Region vor, die durch HypZert, DEKRA, TÜV oder eine IHK nach ISO 17024 zertifiziert sind und ein kombiniertes Marktwert-/Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG erstellen.

Ein Anbieter, der diese Kriterien erfüllt und der zudem auch bestehende Gutachten (nicht älter als 6 Monate) akzeptiert, ist die Wohnwert Immobilien AG. Voraussetzung jedoch ist, dass Ihr bestehendes Gutachten die Mindestvoraussetzungen (Zertifizierung des Gutachters nach ISO 17024 und kombiniertes Marktwert-/Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG) erfüllt. Die Kosten, die für das Immobiliengutachten anfallen, übernimmt die Wohnwert Immobilien AG. Darüber hinaus stellen wir Ihnen einen persönlichen Kundenberater zur Seite, der gemeinsam mit Ihnen einen Vor-Ort-Termin koordiniert. Um jetzt ein kostenfreies und unverbindliches Angebot durch die Wohnwert Immobilien AG anzufordern, ist noch kein Gutachten nötig.

Für weitere Fragen zum Thema Immobilien-Teilverkauf stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Melden Sie sich bei uns oder fordern Sie ganz bequem und kostenfrei ein unverbindliches Angebot bei uns an. Für Ihre finanzielle Unabhängigkeit!

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