Das Thema Steuerbelastung bei Einnahmen aus dem Verkauf einer Immobilie beschäftigt viele Menschen. Dabei ist es so, dass bei der Veräußerung einer selbst genutzten Immobilie in der Regel keine Steuern anfallen. Das gilt auch bei einem Immobilien-Teilverkauf. So fallen für Sie normalerweise keine Spekulationssteuern bei einem Teilverkauf an. Und die Grunderwerbsteuer übernehmen wir als Käufer.
Insgesamt gilt aber, dass wir unseren Kundinnen und Kunden in unklaren Situationen immer eine externe steuerliche Beratung zur Bewertung der individuellen, steuerlichen Situation empfehlen. Dann fühlen Sie sich sicher und es kann nicht zu unerwarteten steuerlichen Belastungen kommen. Wir von der Wohnwert dürfen Sie nicht steuerlich beraten.
Der Staat will keine Steuern bei privaten Einnahmen erheben? Kann das wirklich sein? Ja, zumindest bei Einnahmen aus dem Verkauf einer selbst genutzten Immobilie fallen für den Verkäufer normalerweise keine Steuern an. Aus diesem Grund ist es in der Regel so, dass auch bei einem Immobilien-Teilverkauf keine Steuern zu entrichten sind. Die Grunderwerbsteuer wird vom Käufer und somit von der Wohnwert getragen.
Die Spekulationssteuer fällt in Deutschland an, wenn Immobilien profitorientiert verkauft werden. So sollen spekulative Geschäfte auf Basis reiner Profitgier verteuert werden. Der Verkauf von selbst genutzten Häusern oder Wohnungen ist davon ausdrücklich nicht betroffen und deswegen wird in diesem Fall auch keine Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte (umgangssprachlich Spekulationssteuer genannt) erhoben. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob zwischen dem Kauf und dem Teilverkauf einer Immobilie weniger als 10 Jahre Spekulationsfrist liegen. Allerdings ist es eine Voraussetzung, dass die Immobilie mindestens seit 3 Jahren vom Eigentümer bewohnt wird.
Aus diesem Grund entfällt die Spekulationssteuer auch beim Teilverkauf einer privat selbstgenutzten Immobilie. Denn der Teilverkauf basiert nicht auf Profitorientierung, sondern damit Sie sich finanzielle Freiheiten schaffen können.
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) gehört zu den Kaufnebenkosten, die für den Käufer bei einem Immobiliengeschäft zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Sie wird für den Käufer – und damit für uns von der Wohnwert – fällig, wenn wir einen Teil von einer Immobilie erwerben. Auch weitere Kosten wie Notar- und Grundbuchkosten, die im Rahmen des Teilverkaufs anfallen, übernehmen wir. Mit unserem Sicherheitsversprechen garantieren wir Ihnen, dass für Sie keine Kosten in Form von Grunderwerbsteuer anfallen und Ihr lebenslanges Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen wird.
Die Grundsteuer fällt für jedes Grundstück an und wird von der Kommune eingezogen, in der das Grundstück liegt. Wahrscheinlich hatten Sie sich im Zuge der Reform der Grundsteuer zuletzt intensiver damit auseinandergesetzt. Für den Immobilien-Teilverkauf spielt die Grundsteuer keine Rolle, da sich an der Lage Ihres Grundstücks und den Aufwendungen dafür nichts verändert. Laufende, ordentliche öffentliche Lasten, so auch die Grundsteuer, tragen Sie als Nießbraucher. An außerordentlichen öffentlichen Lasten beteiligt sich Wohnwert gemäß Miteigentumsanteil.
Wir von der Wohnwert sind sehr gerne Ihr Partner, wenn Sie einen Teilverkauf Ihrer Immobilie in Erwägung ziehen. Diesen Prozess gehen wir transparent, verständlich und für Sie kostenlos in unseren 4 Phasen durch. Steuerlich beraten dürfen wir Sie allerdings nicht. Das würde gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
Falls es im Bereich Steuern bei Ihnen Unklarheiten oder Unsicherheiten gibt, empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall eine steuerliche Beratung zur Bewertung Ihrer individuellen, steuerlichen Situation hinzuzuziehen. So können Sie vorab alle offenen Fragen zum Thema Steuern bzgl. Ihres Immobilien-Teilverkaufs klären.
Insgesamt spielt das Thema Steuern beim Immobilien-Teilverkauf keine große Rolle und üblicherweise fallen auch bei einem Teilverkauf keine Spekulationssteuer oder Grunderwerbsteuer für den Verkäufer an.
Zur Sicherheit empfehlen wir Ihnen aber bei offenen Fragen immer einen externen steuerlichen Berater Ihres Vertrauens hinzuzuziehen und vor einem Immobilien-Teilverkauf alle steuerlichen Fragen zu klären.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber trotzdem bei Fragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns dafür einfach über das Kontaktformular oder unter der Telefonnummer 0800 / 100 45 45 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz). Weitere Informationen finden Sie auch hier auf unserer Homepage im Bereich Fragen und Antworten.
✅ In der Regel ist der Immobilien-Teilverkauf für Sie steuerfrei
✅ Die Grunderwerbsteuer wird von der Wohnwert Immobilien AG übernommen
✅ Auch eine Spekulationssteuer wird beim Immobilien-Teilverkauf üblicherweise nicht fällig
✅ Wir empfehlen Ihnen immer eine externe steuerliche Beratung zu beanspruchen
Infomaterial anfordern zum Thema Immobilien Teilverkauf – kostenlos und unverbindlich.
Wir verwenden Ihre Daten nur, um Ihnen unsere allgemeine Infobroschüre und unsere Broschüre "Fragen & Antworten" als PDF per E-Mail zukommen zu lassen. Sie entscheiden, ob und wie es weitergeht.