Transparenz, persönlicher Kontakt und Mitverantwortung:
Immobilien-Teilverkauf mit WOHNWERT.AG

Was ist ein Immobilien-Teilverkauf und gibt es Unterschiede bei den Anbietern?
Thorsten Wilhelm, Vertriebs-Vorstand, und Denny Kunkel, Finanz-Vorstand der Wohnwert Immobilien AG (WoWAG),  berichten im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), was Kunden bei ihnen erwarten dürfen.
Interview

Das Interview erschien am 30.03.2023 in der FAZ.
Text: Miriam Rauh
Was genau ist ein Immobilien-Teilverkauf?
Thorsten Wilhelm:
Mit einem Immobilien-Teilverkauf haben Kunden die Möglichkeit, einen Teil ihrer Immobilie zu veräußern, um so gebundenes Kapital zu lösen und zur freien Verfügung zu haben. Unser Produkt unterscheidet sich grundlegend von einem Bankdarlehen und die Hürden sind daher deutlich geringer.
Wir kaufen bis zu 50 Prozent der Immobilie an; Kunden erhalten ein lebenslanges Nießbrauchrecht, das im Grundbuch abgesichert ist. Sie können wie gewohnt in ihrer Immobilie wohnen bleiben. Dieses Nießbrauchrecht räumen wir auch einer zweiten Person ein, z. B. einem Lebenspartner oder auch einem Kind.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Immobilien?

Denny Kunkel:
Der Mindestwert des Objekts muss 200.000 € betragen und es darf kein Instandhaltungsstau vorliegen. Bei Ankauf kann die Immobilie teilvermietet sein, muss jedoch mehrheitlich zu wohnwirtschaftlichen Zwecken selbstgenutzt sein. Im späteren
Verlauf können die Kunden aber durchaus auch komplett vermieten.

Wie wichtig ist die persönliche Beratung?
TW:
Eine persönliche Beratung ist für uns essenziell. Vom ersten Tag an bekommen unsere Kunden einen persönlichen Berater zur Seite gestellt, der eine genaue Bedarfsanalyse macht.
DK:
Die Beratung endet nicht mit dem Notartermin, die Kundenbetreuer sind auch weiterhin zur Stelle, z. B. bei Fragen zur Sanierung.

Beteiligen Sie sich als Miteigentümer an Sanierungen?

DK:
Ja. Wir haben einen Katalog mit Maßnahmen, an denen wir uns beteiligen und gehen hier auch in Vorfinanzierung, unbürokratisch, schnell und notariell abgesichert.
Wichtig ist, dass durch die Maßnahmen eine Wertsteigerung zu erwarten ist, z. B. durch eine Fassadendämmung, Dachsanierung, neue Elektrik oder den Einbau einer Wärmepumpe

Und Photovoltaikanlagen?

DK:
Leider gibt es mehrere Hürden mit Photovoltaik. Das liegt an steuerlichen Aspekten und auch daran, dass diese Anlagen nicht fest mit dem Haus verbunden sind. Wenn allerdings jemand Photovoltaik in Verbindung mit einer Wärmepumpe möchte – an der Heizungsanlage, die wertsteigernd ist, beteiligen wir uns natürlich.

Wie ist die Wertentwicklung bei privaten Immobilien?
DK:
Der Wert von Immobilien steigt im Schnitt ca. 2 Prozent pro Jahr; allerdings schwankt dies je
nach Lage. Energetische Sanierungen können zu hohen Wertsteigerungen führen, zum Teil im
mittleren zweistelligen Bereich.

Warum müssen Kunden ein Nutzungsentgelt zahlen?
TW:
Kunden haben einen Teil der Immobilie verkauft, die sie im Rahmen des Nießbrauchrechts
vollumfänglich nutzen können. Für die Nutzung des verkauften Anteils wird ein Nutzungsentgelt gezahlt. Es bemisst sich an der Höhe des verkauften Anteils.
DK:
Würden Kunden zu 100 Prozent verkaufen, sich aber dann wieder in die Immobilie einmieten, müssten sie Miete zahlen. Im Gegensatz zur Miete fällt das Nutzungsentgelt aber nur für den
verkauften Anteil an.

Warum haben sich die Nutzungsentgelte in den vergangenen 12 Monaten erhöht?
TW:
Die Darlehenszinsen sind stark gestiegen. Auch wir bekommen das zu spüren, denn wir müssen Kredite aufnehmen, um den Ankauf zu refinanzieren. Prozentual sind die Darlehenszinsen allerdings höher gestiegen als das Nutzungsentgelt.

Entstehen durch das Nießbrauchrecht auch Pflichten?
DK:
Wertmindernde Maßnahmen sind mit Wohnwert im Vorfeld abzusprechen. Davon unberührt ist alles, was unter normale Abnutzung fällt. Nutznießer tragen, wie Mieter i.d.R. auch die laufenden Kosten wie bspw. Versicherungen, Grundsteuer und andere laufende Beiträge für die Immobilie.

Es wird häufig kritisch über den Immobilien-Teilverkauf berichtet, warum?
TW:
Der Markt ist recht neu, es gibt eine Vielzahl verschiedener Anbieter. Ein großer Kritikpunkt ist
das Durchführungsentgelt. Auch mangelnde Transparenz wird bemängelt und teilweise sicher auch zu Recht. Bei uns gibt es, anders als bei anderen Anbietern, das Durchführungsentgelt nicht, zudem legen wir großen Wert auf Transparenz und persönliche Beratung.
Auch teilen wir Verantwortung und tragen – vertraglich abgesichert – Sanierungsmaßnahmen mit. Ich würde mir hier eine differenzierte Berichterstattung wünschen. Nicht alle Anbieter sind gleich.

Welche Motive haben Kunden, die sich für einen Teilverkauf entscheiden?
TW:
Ganz unterschiedlich; allen gemeinsam ist: es gibt einen Kapitalbedarf. Oft spielen emotionale
Aspekte eine Rolle. Die Kinder sind im Haus groß geworden, man kennt im Garten jede Blume, jeden Strauch. Für viele unserer Kunden ist wichtig zu wissen, dass sie im Haus bleiben können.

Welches Kundenbeispiel hat mich besonders berührt?
TW:
Es gibt viele berührende, auch schöne Geschichten. Da ist z. B. ein Paar, Anfang 70 und
körperlich topfit. Sie haben ihr Leben lang geschuftet und möchten sich jetzt einen Traum
erfüllen. Um mit einem Wohnmobil zwei Jahre durch Europa zu reisen, benötigen sie Geld. Diese Generation weiß noch, was sparen bedeutet, und möchte jetzt eine gute Zeit genießen. Ich muss dann an meine Eltern denken und freue mich, wenn sich jemand einen Traum erfüllt.

Das Interview erschien am 30.03.2023 in der FAZ.
Text: Miriam Rauh

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