Ein Durchführungsentgelt oder Serviceentgelt wird von manchen Anbietern im Immobilien-Teilverkauf erhoben. Dabei geht es darum, dass Verkäufer für den Verkaufsaufwand bezahlen sollen. Im Schnitt liegt das Durchführungsentgelt bei etwa sechs Prozent des Kaufpreises der kompletten Immobilie.
Die Wohnwert Immobilien AG erhebt kein Durchführungsentgelt!
Der Begriff Entgelt bezeichnet die in einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung für eine erbrachte Leistung. Ein entgeltlicher Vertrag ist also insbesondere ein gegenseitiger Vertrag, bei dem Leistung und Gegenleistung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Die Bindung kann aber auch auf andere Weise hergestellt werden, etwa durch Vereinbarung einer Bedingung. Der Begriff der Entgeltlichkeit ist damit weiter als der der Gegenseitigkeit. Unentgeltlich ist der Vertrag dagegen, wenn keine Gegenleistung vereinbart ist.
Umgangssprachlich versteht man unter Entgelt häufig das Arbeitsentgelt/den Lohn, also jene Vergütung welche für eine Arbeitsleistung vereinbart wurde. Umgangssprachlich, aber auch in Preislisten und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) wird fälschlicherweise der Begriff „Gebühr“ für Entgelte verwendet, die für privatwirtschaftliche Leistungen erhoben werden (Beispiel: „Bankgebühren“ oder „Anmeldegebühr“), was in bestimmten Fällen einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann.
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