Miteigentum

Der Begriff Miteigentum bezeichnet das anteilige Eigentum mehrerer Personen an einer Sache oder einem Recht. Jede beteiligte Person dieser Eigentümergemeinschaft wird Miteigentümer genannt. Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Varianten unterschieden, die sich gegenseitig ausschließen: Bruchteilseigentum und Gesamthandseigentum. Eine weitere Form kommt beim Immobilien-Teilverkauf vor: Es ist der sogenannte stille Miteigentümer.

Miteigentum beim Immobilien-Teilverkauf

Bei dem stillen Miteigentümer handelt es sich um einen Miteigentümer, der zwar einen Eigentumsanteil an einer Immobilie hält, diesen jedoch nicht nutzt. So, wie zum Beispiel die Wohnwert Immobilien AG bei einem Immobilien Teilverkauf. Das Besondere hierbei ist, die unterschiedliche Nutzung des Hauses oder der Eigentumswohnung zwischen den Eigentümern.

Der Teilkäufer hat zwar Anteile an der Immobilie erworben, aber kein aktives Nutzungsrecht, dadurch wird er zum erwähnten stillen Miteigentümer der Immobilie. Der Sinn eines Teilverkaufs liegt darin, dass der bisherige Eigentümer sein Zuhause weiter bewohnt oder bei Bedarf vermietet und somit die Entscheidungshoheit behält.

Deshalb erhält der Teilverkäufer ein Nießbrauchrecht für die Immobilie. Wenn Sie mit der Wohnwert.AG zusammenarbeiten wird dieses Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen und damit abgesichert. Der Teilverkäufer bleibt also Miteigentümer und kann seine Immobilie bewohnen oder vermieten. Die Einnahmen aus Vermietungen stehen allein dem Teilverkäufer zu.

Miteigentum bei Immobilien allgemein

Gibt es mehrere Eigentümer an einer Immobilie, wird jeder einzelne von ihnen als Miteigentümer bezeichnet. Bekannt ist das Miteigentum insbesondere aus der Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG. Dabei handelt es sich um eine spezielle Form der Bruchteilsgemeinschaft, die alle Wohnungseigentümer eines Mehrparteienhauses vereint. Gemeinschaftlich genutztes Eigentum, zum Beispiel Kellerräume oder das Treppenhaus, gehört dabei anteilig allen Personen mit Eigentumswohnungen. Allerdings gibt es nicht nur eine Form des Miteigentums. Gegenüber dem Bruchteilseigentum steht das Gesamthandseigentum. Zu letzterem zählt etwa die Erbengemeinschaft. Zwischen beiden Formen gibt es einige Unterschiede bezüglich der Befugnisse und Rechte des Miteigentümers. Besonders bei einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung ist es daher sinnvoll, alle Aspekte und Varianten zu kennen, bevor eine Kaufentscheidung getroffen wird.

* Der aufgeführte Inhalt, Tipps, Ratschläge und die angegebenen Informationen sind ausschließlich informativen Zwecken bestimmt und können weder die Einholung von Rechts- und/oder Steuerberatung ersetzen, noch stellen diese eine Finanzberatung dar.


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