Hausverkauf mit Nießbrauch –
die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Der Nießbrauch und das Nießbrauchrecht sind wichtige Bestandteile beim Immobilienverkauf

Als Eigentümer einer Immobilie haben Sie in eine gute und verlässliche Geldanlage investiert – das Problem hierbei ist, dass Ihr Vermögen in dieser Immobilie gebunden und eben nicht als freie finanzielle Mittel verfügbar ist. Werden Geldmittel benötigt, bleibt häufig nur der Verkauf nebst Auszug. Kommt ein Umzug für Sie nicht infrage und der Verkauf Ihrer Immobilie steht dennoch im Raum, gibt es die Möglichkeit, Ihr Grundstück mit Nießbrauch zu verkaufen.

Der Nießbrauch spielt beim Immobilienverkauf eine wichtige Rolle, da er Ihnen nach Eintragung im Grundbuch ein lebenslanges Wohnrecht in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung sichert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem Hausverkauf mit Nießbrauch können Sie die Immobilie weiterhin selbst bewohnen oder vermieten.
  • Nach einem Hausverkauf mit Nießbrauchrecht können Sie i.d.R. weiterhin frei über die Immobilie entscheiden – Sie können diese also auch renovieren.
  • Das Nießbrauchrecht wird beim Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung ins Grundbuch eingetragen und ist somit rechtssicher.

Hausverkauf mit Nießbrauch: Welche Rolle spielt das Nießbrauchrecht dabei?

Wohnungen oder Häuser lassen sich grundsätzlich auch mit einem beidseitig vereinbarten Wohnrecht auf Lebenszeit verkaufen. Ein Immobilienverkauf mit Nießbrauch bietet für viele Immobilien-Eigentümer insbesondere im höheren Alter einen Vorteil, da sie so auf flüssige finanzielle Mittel generieren, aber gleichzeitig das Recht auf Nutzung und Fruchtziehung des Grundstückes behalten.

Nach einem Verkauf oder Teilverkauf der Immobilie mit Nießbrauch können Sie diese weiterhin selbst bewohnen oder vermieten und durch die Mieteinnahmen Ihre Rente aufbessern. Ihr Recht auf Nießbrauch besteht ein Leben lang, wenn nicht anders vereinbart und vertraglich befristet.

Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung mit Nießbrauch verkaufen, werden die Kosten (wenn nicht anders vereinbart) zwischen dem neuen Eigentümer und dem Nießbrauchsberechtigten aufgeteilt.

Demnach übernimmt der neue Eigentümer die Kosten für

  • Erschließung
  • Modernisierung
  • Sanierung

Der Nutznießer übernimmt demnach folgende Kosten für:

  • Versicherungen
  • die Grundsteuer
  • Verschleißreparaturen
  • Dienste des Schornsteinfegers
  • kommunale Ausgaben

Der Immobilien-Teilverkauf mit Nießbrauchrecht

Beim Immobilien-Teilverkauf spielt das Nießbrauchrecht eine besonders wichtige Rolle, da Sie nur einen Teil Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung verkaufen und somit einen stillen Miteigentümer haben, der Ihnen durch in das Grundbuch eingetragenen Nießbrauch ein lebenslanges Wohn- bzw. Nutzungsrecht sichert. Das bedeutet, dass Sie nach dem Teilverkauf die Immobilie weiterhin bewohnen können oder diese vermieten bzw. teilweise vermieten können. Sie als möglicher Verkäufer haben somit eine lebenslange, rechtliche Absicherung.

Sie interessieren sich für einen Immobilien-Teilverkauf mit Nießbrauch?

Sie möchten Ihr Haus verkaufen - mit Nießbrauchrecht? Dann stellt der Immobilien-Teilverkauf eine sinnvolle Möglichkeit dar. Dieser schafft Ihnen finanziellen Spielraum und Sie können wie gewohnt in Ihrem Zuhause leben. Melden Sie sich bei uns oder fordern Sie ganz bequem und kostenfrei ein unverbindliches Angebot bei uns an.

Die Vorteile beim Immobilien-Teilverkauf mit Nießbrauch

Beim Teilverkauf Ihrer Immobilie mit Nießbrauch verkaufen Sie einen Teil Ihrer Immobilie und können so gebundenes Vermögen verflüssigen. In der folgenden Übersicht haben wir die wichtigsten Vorteile eines Immobilien-Teilverkaufs mit Nießbrauch für Sie zusammengefasst:

  • Ihre Immobilie wird nicht komplett verkauft, Sie bleiben demnach Teileigentümer
  • ​Sie erhalten schnelle Liquidität, ohne dass Sie einen Kredit mit hohen Zins- und Tilgungen aufnehmen müssen
  • Als Nießbraucher erhalten Sie vollumfängliche Nutzungsrechte
  • Sie können weiterhin frei über die Immobilie entscheiden und diese beispielsweise renovieren oder modernisieren
  • Die Immobilie kann wirtschaftlich genutzt werden, auch etwaige monatliche Mieteinnahmen behalten Sie
  • Sie erhalten ein lebenslanges Wohnrecht
  • Das Nießbrauchrecht wird im Grundbuch eingetragen und ist somit rechtssicher
  • Das Nießbrauchrecht bleibt auch im unwahrscheinlichen Insolvenzfall des Teilkäufers geschützt

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Sie sind Eigentümer einer Immobilie und haben Fragen zu Ihrer persönlichen Situation? Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.

Hausverkauf mit Nießbrauch - FAQ

  • Ist ein Nießbrauch sinnvoll, wenn ich meine Immobilie verkaufen möchte?
    Ja, wenn Sie eine Immobilie mit Nießbrauch verkaufen, erhalten Sie schnelle Liquidität und behalten gleichzeitig vollumfängliche Nutzungsrechte an der Immobilie. Das heißt, dass Sie in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung trotz Verkauf oder Teilverkauf weiter wohnen oder die Immobilie wirtschaftlich nutzen können, bspw. in Form von Vermietung.
  • Wie wird das Nießbrauchrecht vereinbart?
    Kommt es zu einem Vertragsabschluss beim Immobilien-Teilverkauf, wird das Nießbrauchrecht zwischen dem begünstigten Teileigentümer und dem stillen Teilhaber festgehalten. Das Nießbrauchrecht an einer Immobilie muss zwangsläufig notariell beurkundet und im Grundbuch niedergeschrieben werden. Sie erhalten ein notariell beurkundetes Nießbrauchrecht – so sieht es der Gesetzgeber in § 873 BGB vor. Nach der notariellen Beurkundung veranlasst der Notar dann die weiteren Schritte für den Eintrag des Nießbrauchrechts im Grundbuch in Abteilung II.
  • Das Grundstück mit Nießbrauch verkaufen: Wie finde ich einen passenden Käufer?
    Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie unverbindlich und kostenfrei hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten. Nach Übermittlung Ihrer Eckdaten können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen.
  • Welche Pflichten entstehen beim Immobilienverkauf mit Nießbrauchrecht?
    Als Nießbraucher sind Sie laut § 1041 BGBG dazu verpflichtet, den Erhalt der Immobilie fortwährend zu gewährleisten, sie ordnungsgemäß zu bewirtschaften, wertmindernde Veränderungen zu unterlassen und laut § 1045 BGB auch zu versichern. Zu diesen Versicherungen zählen eine Elementarversicherung, eine Gebäudeversicherung und eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für die Immobilie. Der Nießbraucher ist nicht zwangsläufig dazu verpflichtet, die Kosten alleine zu tragen, die über die Bewirtschaftung hinausgehen. Es sei denn, dies ist vertraglich mit dem Teilverkaufs-Anbieter festgelegt.
  • Sie möchten Ihr Haus verkaufen, mit Nießbrauch?
    Dann nehmen Sie gerne noch heute Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie individuell, unverbindlich und kostenfrei.
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    Gerne beraten wir Sie kostenfrei zu Ihrer individuellen Situation und beantworten Ihnen alle Fragen, im Anschluss erhalten Sie ein maßgeschneidertes und unverbindliches Angebot von uns.
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