Gutachten

Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Wenigstens in Medizin oder Psychologie ist ein Gutachten ein wissenschaftliches Produkt in Form eines Berichts und nutzt entsprechende Verfahren. Das nach der Begutachtung erstellte Gutachten dient dem Auftraggeber als Entscheidungshilfe. Gutachten können in verschiedensten Kontexten erstellt werden, teilweise sind Form oder Inhalt an DIN.

Gutachten beim Immobilien-Teilverkauf

In einem Gutachten wird der Wert einer Immobilie offiziell festgestellt. Grundsätzlich sind alle Immobiliengutachter an gesetzliche Standards und Bewertungsverfahren gebunden, die sich aus der “Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken“ ergibt. Die Auswahl eines Gutachters ist trotzdem nicht einfach. Weitere Informationen dazu in unserem Blog.

Bei der Wohnwert Immobilien AG wird das Gutachten in Phase 2 erstellt. Gerne kümmern wir uns um einen unabhängigen Gutachter und koordinieren mit Ihrem Wunsch-Gutachter einen Termin bei Ihnen.

Was bei einem Gutachten berücksichtigt werden muss:

Ein Gutachten muss durch einen qualifizierten Gutachter erstellt werden. Es muss vollständig und nachvollziehbar sein und sollte möglichst auch für einen Nichtfachmann verständlich formuliert werden.

Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Es tritt als verbindliche (z. B. bezeugte oder unterschriebene) mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen auf. Die allgemeine Vertrauenswürdigkeit wird in Deutschland durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung, sowie die Zertifizierung oder Bestellung durch ein Gericht (z. B. gemäß § 404 ZPO) erreicht.

Wann werden Gutachten erstellt:

Gutachten können zu Rechts- und Sachfragen erstellt werden. Ein Rechtsgutachten ist zum Beispiel die Feststellung des geltenden und anwendbaren Rechts hinsichtlich eines vorgegebenen Sachverhaltes oder aber die gutachterliche Beurteilung der Rechtsfragen oder Rechtsfolgen eines Sachverhaltes. Dabei spielt zumindest in der Rechtslehre der Gutachtenstil eine Rolle, da dieser Formalismus die Fehlererkennung erleichtert. Gutachten zu Sachfragen werden in diesem Zusammenhang zur besseren Abgrenzung auch als "Sachgutachten" oder "Hilfsgutachten" bezeichnet.

Zum Begriff Gutachten:

Der Begriff „Gutachten“ ist weder eine geschützte Bezeichnung, noch hat er eine besonders herausgehobene prozessrechtliche Bedeutung, auch wenn der Inhalt des Gutachtens nach laienhafter Vorstellung als besonders glaubwürdig angesehen wird und als mögliches Beweismittel den Ausgang des Verfahrens zu beeinflussen vermag. Wenn ein Gerichtssachverständiger (gelegentlich auch „Gerichtsgutachter“ genannt) seine Expertise abgibt, spricht man von einem Gerichtsgutachten. Legt eine der Prozessparteien eine sachverständige Ausarbeitung vor, wird von einem Privatgutachten oder Parteigutachten gesprochen. Unabhängig von der Bezeichnung handelt es sich dabei prozessrechtlich um Parteivortrag. Daher sind hierfür auch andere synonymartige Benennungen wie z. B. „Begutachtung“, „Stellungnahme“, „Bericht“, „Auswertung“ o. Ä. grundsätzlich gleichwertig.

* Der aufgeführte Inhalt, Tipps, Ratschläge und die angegebenen Informationen sind ausschließlich informativen Zwecken bestimmt und können weder die Einholung von Rechts- und/oder Steuerberatung ersetzen, noch stellen diese eine Finanzberatung dar.


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