Wie hoch ist eigentlich der Wert meines Hauses oder meiner Eigentumswohnung und wie wird Dieser Wert ermittelt? Das sind zwei der ersten und mit die wichtigsten Fragen, wenn man mit dem Gedanken spielt, seine Immobilie zu verkaufen. Dafür gibt es die Immobilienbewertung, die bestimmte Abläufe hat, wenn sie seriös erstellt wird. Die korrekte Bewertung von Häusern oder Wohnungen ist nämlich gar nicht so einfach, da eine Reihe von Faktoren für die Immobilienbewertung eine Rolle spielen.
Informieren Sie sich im folgenden Text zum Thema lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie und was es bedeutet. Was passiert, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen mit Wohnrecht auf Lebenszeit? Gibt es ein Wohnrecht ohne Grundbucheintrag und ist ein lebenslanges Wohnrecht als Erbe möglich? Kann ein Wohnrecht im Testament, aber nicht im Grundbuch festgehalten werden? Und gibt es beim Wohnrecht auf Lebenszeit Kosten zu berücksichtigen? Viele wichtige Fragen und wir möchten Ihnen im Folgenden so viele wie möglich beantworten. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zum lebenslangen Wohnrecht auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Unsere Experten gehen dann auf Ihre individuelle Situation ein.
Die Bewertung einer Immobilie sollte durch einen zertifizierten Gutachter vorgenommen werden. Der Umfang eines Gutachtens richtet sich dabei nach dem Zweck der Immobilienbewertung. Rechtlich hat nur ein Gutachten Gültigkeit, das von einem öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter vorgenommen wurde.
Für ein kompaktes Kurzgutachten zur Ermittlung eines Immobilienwerts sind mindestens € 500,- Euro zu veranschlagen. Ein umfangreiches Vollgutachten als Immobilienbewertung, das auch vor Gericht seine Gültigkeit haben soll, kostet mindestens € 1.500,-. Der finale Betrag richtet sich dann allerdings nach dem Aufwand und kann dementsprechend auch um einiges höher ausfallen. Die Kosten für eine Immobilienbewertung beim Immobilien Teilverkauf trägt die Wohnwert.
Ganz allgemein bezeichnet die Immobilienbewertung den Vorgang der Ermittlung des Immobilienwerts, zum Beispiel eines Hauses oder einer Wohnung und damit Ihren Marktwert. Es gibt unterschiedliche Verfahren den Wert einer Immobilie zu ermitteln:
✅ Das Vergleichswertverfahren, bei dem ähnliche Häuser oder Wohnungen zur Ermittlung eines Immobilienwerts als Vergleich herangezogen werden (siehe nähere Erläuterung bei Punkt 3).
✅ Bei einem Ertragswertverfahren werden die Erträge aus der Immobilie zur Ermittlung des Werts berücksichtigt (siehe nähere Erläuterung bei Punkt 3).
✅ Am umfangreichsten ist das Sachwertverfahren, das bei der Immobilienbewertung zahlreiche Faktoren des Objekts berücksichtigt und somit ein komplexes Ergebnis liefert (siehe nähere Erläuterung bei Punkt 3).
Den Immobilienwert zu ermitteln ist eine wichtige und umfangreiche Aufgabe, denn die Bewertung hängt von vielen Faktoren ab. Deswegen ist es unerlässlich, einen professionellen Sachverständigen mit der Aufgabe der Immobilienbewertung zu betrauen. Dies ist ein unabhängiger und zertifizierter Gutachter, der ein verlässliches Gutachten über den aktuellen Marktwert der Immobilie erstellt.
Einen seriösen Gutachter kann man ganz einfach über Fachverbände wie den Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF) oder dem Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband (DGuSV) finden. Unerlässlich ist es, dass der jeweilige Gutachter Zertifikate vorweisen kann, die seine Qualifikation für die Erstellung einer Immobilienbewertung bescheinigen. Klassisch werden solche Zertifikate zum Beispiel von den örtlichen Industrie- und Handelskammern oder der Dekra ausgestellt.
Im Internet können über verschiedene Portale sogenannte Marktpreisschätzungen durchgeführt werden. Oder auch Makler machen gerne eine Einschätzung des Werts einer Immobilie. Das ist mit Vorsicht zu genießen und ersetzt kein Gutachten zur Immobilienbewertung. Geschätzte Werte sind häufig ungenau und können zu unrealistischen Vorstellungen eines zu erzielenden Marktpreises führen und sind mit der Immobilienbewertung eines Gutachters nicht vergleichbar.
Auch wir von der Wohnwert bieten Ihnen mit unserem Teilverkauf-Rechner die Möglichkeit Ihren Wunschauszahlungsbetrag bei einer Werteinschätzung Ihrer Immobilie zu kalkulieren. Dies gibt Ihnen eine erste Orientierung, aber auch das ersetzt nicht eine vollständige Immobilienbewertung eines Gutachters.
Nutzen Sie aber gerne unseren Rechner, um Ihre Möglichkeiten bei einem Immobilien Teilverkauf abzuschätzen und lassen Sie sich dann von unseren Experten bezüglich Ihrer individuellen Situation persönlich beraten.
Wie weiter oben schon erwähnt, gibt es für die Immobilienbewertung spezielle Verfahren, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (kurz ImmoWertV) festgelegt sind. Ein seriöser und zertifizierter Gutachter orientiert sich immer an dieser Verordnung. Es gibt drei unterschiedliche Verfahren, die in den jeweils passenden Fällen angewendet werden:
Dieses Verfahren wird meistens für die Ermittlung eines Immobilienwerts bei Eigentumswohnungen verwendet. Der Gutachter vergleicht Verkaufspreise und Daten von Immobilien, bei denen es eine Vergleichbarkeit zum Beispiel bezüglich Wohn- und Grundstücksfläche, Lage oder Bausubstanz gibt. Wegen der Unterschiedlichkeit der einzelnen Häuser oder Wohnungen ist diese Art der Immobilienbewertung sehr anspruchsvoll. Der unabhängige und zertifizierte Gutachter vergleicht nämlich ausschließlich tatsächliche Verkaufspreise und verwendet nur seriöse Daten.
Hier wird die Immobilienbewertung auf Grundlage der Erträge ermittelt, die mit der Immobilie erzielt werden. Dadurch kommt dieses Verfahren hauptsächlich bei vermieteten Immobilien zum Einsatz, da es in diesem Fall auch Erträge gibt. Zusätzlich werden vom Gutachter weitere Faktoren, wie der Bodenwert des Grundstücks oder mögliche Baumängel, in die Immobilienbewertung mit einbezogen.
Bei selbst genutzten Immobilien wird meistens das Sachwertverfahren angewendet und spielt deswegen auch für den Teilverkauf als Immobilienbewertung die entscheidende Rolle. Auch hier wird es durch einen unabhängigen und zertifizierten Gutachter durchgeführt. Den Ablauf regelt die ImmoWertV mit den Paragraphen 21 bis 23. Dieses komplexe Verfahren berücksichtigt zum Beispiel den Bodenwert, den Gebäudetyp, die Baukosten oder die Alterswertminderung unter Berücksichtigung von Sanierungsmaßnahmen zur Immobilienbewertung.
Die Kosten für die Ermittlung des Werts einer Immobilie hängen sehr stark vom Umfang des Gutachtens ab. Grundsätzlich gibt es drei gängige Gutachten, die sich folgendermaßen unterscheiden:
✅ Das Kurzgutachten ist eine Grundlage für die Immobilienbewertung und ist für den Zweck einer Veräußerung unter Privatleuten meist ausreichend. Es ist eine übersichtliche Bewertung, die bei einem Verkauf von privat zu privat üblich ist. Die Kosten liegen mindestens bei € 500,-.
✅ Das Vollgutachten nach §194 des Baugesetzbuches (BauGB) wird für eine Immobilienbewertung benötigt, sobald dies im Zusammenhang mit Behörden erforderlich wird. Das sind zum Beispiel gerichtliche Auseinandersetzungen, Erbangelegenheiten oder in einem steuerlichen Zusammenhang. Ein Vollgutachten ist weitaus umfangreicher als ein Kurzgutachten und wird auch Verkehrswertgutachten genannt. Es umfasst häufig bis zu 30 Seiten und die Kosten hängen hier noch stärker von den Umständen und Aufwendungen ab. Insgesamt ist mit mindestens € 1.500,- zu rechnen.
✅ Das Marktwertgutachten oder auch Beleihungswertgutachten genannt, wird meistens im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen benötigt. Unter anderem für Banken. Im Falle eines Immobilien Teilverkaufs kommt dieses Gutachten zur Immobilienbewertung zum Einsatz. Der unabhängige und zertifizierte Gutachter ermittelt den Marktwert und Beleihungswert der Immobilie nach §16 Pfandbriefgesetz (PfandBG). Die Kosten richten sich bei diesem Gutachten nach dem Aufwand.
Für Sie am wichtigsten zu wissen ist, dass Ihnen bei einem Immobilien Teilverkauf mit der Wohnwert als Partner keine Kosten entstehen. Die Wohnwert übernimmt vollständig die Kosten für das Markt- und Beleihungswertgutachten, um den Wert Ihres Hauses zu ermitteln. Wohnwert schlägt Ihnen für die Immobilienbewertung einen unabhängigen Gutachter aus Ihrer Region vor, der den Wert Ihrer Immobilie objektiv ermittelt. Diese Gutachter sind von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Immobilien bestellt oder zertifiziert und erstellen ein kombiniertes Marktwert-/Beleihungswertgutachten nach §16 PfandBG. Den genauen Ablauf des Prozesses eines Teilverkaufs mit uns stellen wir in unseren 4 Phasen dar. Informieren Sie sich auch über die Einräumung des lebenslangen Nießbrauchrechts bei einem Teilverkauf und Ihre finanziellen Möglichkeiten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich für ein kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung.
Mit einer Immobilienbewertung wird also der aktuelle Marktwert Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung von einem unabhängigen und zertifizierten Gutachter ermittelt. Um den Wert Ihres Hauses zu ermitteln gibt es unterschiedliche Verfahren, bei denen unterschiedlich hohe Kosten anfallen. Bei einem Immobilien Teilverkauf mit der Wohnwert als Partner entstehen Ihnen aber keine Kosten, da diese von der Wohnwert komplett übernommen werden. Informieren Sie sich gerne weiter über den Immobilien Teilverkauf in unserem Bereich Fragen und Antworten, in unseren Blog-Beiträgen und in unserem Ratgeber. Den genauen Ablauf eines Immobilien Teilverkaufs haben wir in unseren 4 Phasen dargestellt und über unseren Rechner können Sie schauen, welche finanziellen Möglichkeiten es für Sie gibt.
Gerne beraten wir Sie auch noch detaillierter zum Thema Immobilienbewertung im Zusammenhang mit einem Immobilien Teilverkauf. Sie können uns dafür einfach über unser Kontaktformular oder unter der Telefonnummer 0800 / 100 45 45 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz) erreichen. Unsere Experten beraten Sie gerne und wir sprechen über Ihre individuelle Situation.
✅ Eine seriöse Immobilienbewertung wird immer von einem unabhängigen und zertifizierten Gutachter durchgeführt.
✅ Bei einem Immobilien Teilverkauf mit der Wohnwert als Partner entstehen Ihnen keine Kosten für die Ermittlung des Werts Ihrer Immobilie.
* Der aufgeführte Inhalt, Tipps, Ratschläge und die angegebenen Informationen sind ausschließlich informativen Zwecken bestimmt und können weder die Einholung von Rechts- und/oder Steuerberatung ersetzen, noch stellen diese eine Finanzberatung dar.
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