Lebenslanges Wohnrecht – was bedeutet das?

Sie können Ihr Haus oder Ihre Wohnung mit einem Wohnrecht auf Lebenszeit verkaufen. Doch was bedeutet das und welche Vor- und Nachteile ergeben sich hieraus? Ein lebenslanges Wohnrecht bezeichnet das Recht, eine Immobilie – egal ob Haus oder Wohnung – nutzen und bewohnen zu dürfen, auch wenn man nicht der Eigentümer oder der alleinige Eigentümer der Immobilie ist. Im Vergleich zu einem Nießbrauch bzw. dem Nießbrauchrecht ist bei einem lebenslangen Wohnrecht nur das Bewohnen der Immobilie erlaubt und schließt nicht die „Fruchtziehung an einer fremden Sache“ mit ein, beispielsweise die Einnahmen aus einer Vermietung oder Untervermietung. Gemeinsam ist, dass sowohl das Nießbrauchrecht als auch das Wohnrecht im Grundbuch der Immobilie eingetragen werden.

Informieren Sie sich im folgenden Text zum Thema lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie und was es bedeutet. Was passiert, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen mit Wohnrecht auf Lebenszeit? Gibt es ein Wohnrecht ohne Grundbucheintrag und ist ein lebenslanges Wohnrecht als Erbe möglich? Kann ein Wohnrecht im Testament, aber nicht im Grundbuch festgehalten werden? Und gibt es beim Wohnrecht auf Lebenszeit Kosten zu berücksichtigen? Viele wichtige Fragen und wir möchten Ihnen im Folgenden so viele wie möglich beantworten. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zum lebenslangen Wohnrecht auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Unsere Experten gehen dann auf Ihre individuelle Situation ein.

1. Lebenslanges Wohnrecht – die wichtigsten Fakten

Definition von Wohnrecht

Mit einem Wohnrecht wird sichergestellt, dass eine Person eine Immobilie – egal ob Haus oder Wohnung – bewohnen darf, obwohl diese nicht der Eigentümer ist. Gleichzeitig ist nach dem Verkauf einer Immobilie mit Wohnrecht ausgeschlossen, dass der neue Eigentümer die Immobilie selbst nutzen darf. Das Wohnrecht kann vom Eigentümer nicht einseitig aus dem Grundbuch der Immobilie gelöscht werden. Das Recht zur Vermietung ist beim Wohnrecht in der Regel nicht gegeben – im Gegensatz zum Nießbrauchrecht.

Definition von lebenslangem Wohnrecht

Als Ergänzung zum normalen Wohnrecht gibt es noch das lebenslange Wohnrecht. Der Unterschied ergibt sich schon aus der Bezeichnung: Das lebenslange Wohnrecht gilt zu Lebzeiten der berechtigten Person. Es ist nicht auf andere Personen übertragbar und erlischt automatisch mit dem Tod der berechtigten Person.

2. Was ist das Wohnrecht?

Das Wohnrecht sorgt dafür, dass eine bestimmte Person eine Immobilie bewohnen darf, obwohl sie nicht der Eigentümer ist. Der Eigentümer der Immobilie hat nicht das Recht die Immobilie zu nutzen – dies ist über das Wohnrecht ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass ausschließlich die Person, die das Wohnrecht inne hat, die alleinige Berechtigung zum Bewohnen der Immobilie genießt. Eine Vermietung ist allerdings nicht möglich, dadurch werden die finanziellen Freiheiten im Gegensatz zum Nießbrauchrecht deutlich eingeschränkt. Beim Immobilien-Teilverkauf wird deswegen für den Verkäufer ein lebenslanges uneingeschränktes Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen. So ist auch eine Vermietung möglich, falls sich die Lebenssituation ändert (zum Beispiel, wenn ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung notwendig werden sollte).

3. Was bedeutet lebenslanges Wohnrecht?

Es wird zwischen zeitlich befristetem Wohnrecht und dem lebenslangen Wohnrecht unterschieden. Das lebenslange Wohnrecht erlischt erst mit dem Ableben des Berechtigten des lebenslangen Wohnrechts. Dieses wird häufig angewandt, wenn ein Eigentümer sein Haus oder seine Eigentumswohnung aus finanziellen Gründen komplett oder – wie beim Immobilien-Teilverkauf – nur zum Teil verkaufen und damit freie liquide Mittel generieren möchte. Gleichzeitig kann der Verkäufer weiter in seinem Haus wohnen bleiben und es weiter nutzen. Es reicht nicht, wenn das Wohnrecht im Testament, aber nicht im Grundbuch festgehalten ist.

4. Ist ein Wohnrecht automatisch lebenslang?

Dem ist nicht so, denn alle beteiligten Parteien müssen sich auf die Art des Wohnrechts einigen. Die Unterschiede lauten wie folgt:

Lebenslanges Wohnrecht: Damit wird dem Berechtigten dieses Rechts als lebenslange Wohnrecht eingeräumt (siehe vorherige Punkte). Wie oben schon erwähnt, kann das lebenslange Wohnrecht nicht vererbt werden. Das Wohnrecht im Testament, aber nicht im Grundbuch festzuhalten, reicht nicht aus.

Befristetes Wohnrecht: Hierbei einigen sich die Eigentümer und Bewohner auf einen gemeinsam vorab festgelegten Zeitraum für die Geltungsdauer des Wohnrechts nach dem Verkauf der Immobilie. Mit dem Ende dieses festgelegten Zeitraums erlischt das Wohnrecht automatisch. Sinnvoll ist diese Form dann, wenn bereits zum Zeitpunkt der Veräußerung feststeht, wann die Berechtigten ausziehen möchten. Das Wohnrecht kann bei einer erneuten Einigung zwischen Bewohner und Eigentümer aber auch verlängert werden.

Löschung des Wohnrechts: Es ist grundsätzlich immer möglich, das Wohnrecht aus dem Grundbuch zu löschen, wenn sich alle Parteien darauf geeinigt haben. Ein Eigentümer kann das nicht einseitig veranlassen und das im Grundbuch eingetragene Wohnrecht aufheben lassen – egal ob befristet oder lebenslang. Dies ist in § 875 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

5. Welche Nachteile hat ein lebenslanges Wohnrecht?

Das lebenslange Wohnrecht sorgt zweifelsohne für eine Absicherung der Nutzung einer Immobilie gesorgt. Dringend ist zu beachten, dass das Wohnrecht im Vergleich zu einem Nießbrauchrecht deutlich schwächer einzuschätzen ist. So ist zwar die Nutzung, aber eine Vermietung nicht möglich. Und das könnte gerade für Senioren von besonderer Bedeutung werden und das Wohnrecht somit zu einem Nachteil werden. Hier ein paar Beispiele:

Veränderungswunsch im Alter

Es gibt eine Reihe von Gründen, warum im Alter Veränderungen an der Wohnsituation entstehen können. Zum Beispiel könnte es einen veränderten Flächenbedarf geben oder ein Teil des Hauses soll untervermietet werden. Sofern Ihnen der Eigentümer die Untervermietung erlaubt, stünden im Falle eines Wohnrechts oder auch lebenslangen Wohnrechts etwaige Mieteinnahmen nur dem Eigentümer zu. Eine Verbesserung der eigenen Einküfte wären als Nießbraucher erzielbar, da Ihnen in diesem Fall etwaige Mieteinnahmen zu 100 % zustünden.

Pflegenotwendigkeit im Alter

Wir wünschen uns natürlich alle, dass wir lange gesund bleiben, unsere Mobilität nicht verlieren und auf niemanden angewiesen sind. Es gibt durchaus die Wahrscheinlichkeit, dass wir im Alter möglicherweise auf Pflege und vielleicht sogar auf den Umzug in ein Pflegeheim angewiesen sind. Und der Wechsel in eine barrierefreie oder betreute Wohneinrichtung verschlingt viel Geld. Auch in dieser Situation hilft ein Wohnrecht oder ein lebenslanges Wohnrecht nicht, um über die Vermietung der eigenen Immobilie Erlöse zu erzielen, die bei der Finanzierung helfen können. Dazu kommt, dass nur mit einem Wohnrecht das eigene Zuhause nicht selbstbestimmt altersgerecht umgebaut werden darf.

Eine Lösung für diese Probleme ist die Zusicherung eines Nießbrauchrechts im Grundbuch der Immobilie. In diesem Fall dürfen Berechtigte Ihre Immobilie auch vermieten und profitieren zu 100% von den Mieteinnahmen.

6. Wann wird das Nießbrauchrecht bevorzugt?

Bei einem Teilverkauf Ihrer Immobilie mit der Wohnwert als Partner wird Ihnen nicht nur das Wohnrecht oder das lebenslange Wohnrecht mit seinen Einschränkungen eingeräumt, sondern Sie profitieren von den Vorzügen des Nießbrauchrechts. Mit der Wohnwert haben Sie dann einen stillen Miteigentümer an Ihrer Immobilie und gleichzeitig ungebundene finanzielle Mittel. Sie verkaufen beim Immobilien Teilverkauf also nur Anteile und wir als Wohnwert dürfen Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung nicht nutzen oder verändern. Diese Sicherheit wird im Grundbuch eingetragen und ermöglicht Ihnen auch in Zukunft uneingeschränkt und selbstbestimmt in Ihrem Zuhause leben zu können.

Vorteile des Nießbrauchrechts beim Immobilien-Teilverkauf

Besonders für ältere Menschen, deren finanzielle Mittel in Ihrer Immobilie gebunden und nicht frei verfügbar sind, ist ein Teilverkauf und ein garantiertes Nießbrauchrecht lohnenswert. Die Vorteile sind:

✅ Mit einem Immobilien-Teilverkauf ergeben sich neue finanzielle Freiheiten, da vorher gebundene Mittel nun für die Erfüllung von Wünschen und Träumen oder Unterstützung der Familie genutzt werden können.

✅ Sie können in Ihrem Zuhause wohnen bleiben und Ihr Haus oder Ihre Wohnung lebenslang wie gewohnt weiterhin nutzen. In diesem Fall sind Sie berechtigt Ihr Zuhause barrierefrei umzubauen, wenn das nötig sein sollte.

✅ Etwaige Mieteinnahmen stehen zu 100 % nur Ihnen zu – ganz gleich ob Sie einen Teil Ihrer Immobilie untervermieten oder die Immobilie in Gänze vermieten.

✅ Im Falle eines Teilverkaufs an die Wohnwert können bis zu zwei Nießbraucher im Grundbuch abgesichert werden. Sogar dann, wenn einer der beiden Nießbraucher kein Eigentümer der Immobilie ist (beispielsweise eine Lebensgefährtin oder ein Lebensgefährte).

Dies alles sind Vorteile des Nießbrauchrechts gegenüber dem Wohnrecht oder dem lebenslangen Wohnrecht. Profitieren Sie von diesen Vorteilen und informieren Sie sich ausführlich über die Möglichkeiten des Immobilien-Teilverkaufs.

7. Fazit zum lebenslangen Wohnrecht

Das lebenslange Wohnrecht oder auch das Wohnrecht ist insgesamt eine gute Sache, allerdings ist zu beachten, dass es Nachteile gegenüber dem Nießbrauchrecht wie zum Beispiel den Erhalt von möglichen Mieteinnahmen gibt. Deswegen arbeiten wir von der Wohnwert mit dem Nießbrauchrecht, das deutlich mehr Möglichkeiten für den Nutzer der Immobilie bietet. Informieren Sie sich in Ruhe und ausführlich über den Immobilien Teilverkauf und die Vor- und Nachteile. Wir von der Wohnwert haben für Sie viele Informationen zusammengetragen, die Sie nutzen sollten. Sie finden das auf unserer Homepage im Bereich Fragen und Antworten, in unseren Blog-Beiträgen und in unserem Ratgeber.

Individuelle Informationen zum lebenslangen Wohnrecht

Gerne beraten wir Sie auch noch detaillierter zum Thema lebenslanges Wohnrecht und Nießbrauchrecht im Zusammenhang mit einem Immobilien-Teilverkauf. Sie können uns dafür einfach über unser Kontaktformular oder unter der Telefonnummer 0800 / 100 45 45 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz) kontaktieren. Unsere Experten beraten Sie gerne und wir sprechen über Ihre individuelle Situation.

Zusammengefasst sind folgende Punkte zum Thema Wohnrecht und lebenslanges Wohnrecht für Sie am wichtigsten zu wissen:

✅ Es gibt Unterschiede für den zeitlichen Rahmen eines Wohnrechts. Dieses kann befristet oder lebenslang eingeräumt werden.

✅ Bei einem Wohnrecht stehen mögliche Mieteinnahmen dem Eigentümer und nicht Ihnen zu. Dies gilt auch für das lebenslange Wohnrecht. Genießen Sie Nießbrauchrecht stehen etwaige Mieteinnahmen zu 100 % nur Ihnen zu.

✅ Beim Teilverkauf Ihrer Immobilie mit der Wohnwert wird Ihnen ein Nießbrauchrecht und damit ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht, sowie das Recht auf „Fruchtziehung“ für Ihr Zuhause im Grundbuch eingetragen.

* Der aufgeführte Inhalt, Tipps, Ratschläge und die angegebenen Informationen sind ausschließlich informativen Zwecken bestimmt und können weder die Einholung von Rechts- und/oder Steuerberatung ersetzen, noch stellen diese eine Finanzberatung dar.


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