Bei einem Immobilien Teilverkauf mit Nutzungsentgelt haben Eigentümer von Häusern oder Wohnungen die Möglichkeit einen Teil Ihrer Immobilie zu verkaufen und dafür liquide Mittel für die Erfüllung von Wünschen oder die Umsetzung von Investitionen zu erhalten. Sie erhalten ein Nießbrauchrecht, welches notariell beglaubigt im Grundbuch abgesichert wird. Neben der Kaufpreiszahlung erhalten Sie die Sicherheit eines Wohn- und Nutzungsrechts für Ihre gesamte Immobilie, also auch für den verkauften Anteil. Für diesen verkauften Anteil entrichten Sie ein monatliches Nutzungsentgelt an den Teilkäufer.
Bei einem Immobilien Teilverkauf mit Nutzungsentgelt kann man das monatlich zu entrichtende Nutzungsentgelt mit einer Mietzahlung vergleichen – nur deutlich günstiger. Dafür kann der Teilverkäufer weiterhin wie gewohnt zu Hause wohnen bleiben und behält die Möglichkeit seinen Anteil an der Immobilie zu vererben, die Immobilie ganz oder teilweise zu vermieten oder von der Wertsteigerung anteilig zu profitieren.
Alle weiteren Informationen zu einem Nutzungsentgelt für Haus, Wohnung oder Grundstück finden Sie im folgenden Artikel. Informieren Sie sich über den Immobilien Teilverkauf mit Nutzungsentgelt in aller Ruhe. Gerne stehen wir Ihnen zu dem Thema auch mit einer persönlichen Beratung zur Verfügung und beantworten gerne Ihre offenen Fragen zum Teilverkauf Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung mit Nutzungsentgelt. Wenn Sie für die Beschaffung von finanziellen Mitteln über den Verkauf, Teilverkauf oder die Belastung des eigenen Zuhauses nachdenken, dann ist dies häufig ein einschneidender Schritt. Umso essentieller ist die Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, um die für Sie bestmögliche Lösung zu finden. Deswegen raten wir Ihnen auch, dass Sie sich in aller Ruhe über Ihre Möglichkeiten informieren und alle Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Optionen bedenken.
Mit einem Nutzungsentgelt ist im Wirtschaftsleben ein Entgelt für die gestattete Nutzung von Sachen oder Rechten gemeint. Oder, wenn ein Nutzungsrecht nicht mehr ganz oder teilweise besteht, die Bezahlung der weiteren Nutzung einer Sache oder eines Rechts.
Bei einem Teilverkauf mit Nutzungsentgelt kann der Teilkäufer den erworbenen Anteil Ihrer Immobilie nicht nutzen. Als Ausgleich wird dafür das sogenannte Nutzungsentgelt erhoben. Das Nutzungsentgelt ist vergleichbar mit einer Miete – nur deutlich günstiger. Bei einem Teilverkauf mit Nutzungsentgelt an die Wohnwert garantiert Ihnen zudem das im Grundbuch abgesicherte Nießbrauchrecht weiterhin uneingeschränkte Selbstbestimmtheit und Nutzung Ihrer Immobilie. Sollten Sie beispielsweise eine Einliegerwohnung vermietet haben, stehen Ihnen auch weiterhin 100 % der Mieteinnahmen zu. Auch von energetischen Investitionen oder Modernisierungen zugunsten höherer Mieteinnahmen profitieren nur Sie. Historisch betrachtet übersteigt der Wertzuwachs Ihrer Immobilie innerhalb von 10 Jahren selbst in Krisen die Höhe des zu entrichtenden Nutzungsentgeltes.
Das Nutzungsentgelt ist ein bewährtes Mittel, welches in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt. Das sind das:
✅ Zivilrecht
✅ Mietrecht
✅ Familienrecht
✅ Steuerrecht
✅ Gesellschaftsrecht
Das Nutzungsentgelt wird also in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten verwendet, um Zahlungen zwischen zwei Parteien zu vereinbaren. Es ist damit ein gängiges und häufig verwendetes Mittel.
Beim Immobilien Teilverkauf ist mit dem Nutzungsentgelt eine Zahlung gemeint, die für die Nutzung eines Teils der Immobilie zu entrichten ist. In diesem Falle richtet sich das Nutzungsentgelt nach dem Kaufpreis und hat dementsprechend eine individuelle Höhe. Das gilt sowohl für die Höhe des Nutzungsentgelts bei Eigentumswohnungen, als auch bei Häusern. Die Art der Immobilie spielt keine Rolle.
Bei einem Immobilien Teilverkauf mit Nutzungsentgelt wird dem Verkäufer und damit dem Nutzungsberechtigten lebenslang die Befugnis zur Nutzung des kompletten Hauses oder der kompletten Wohnung eingeräumt – dies ist der sogenannte Nießbrauch. Der Käufer und damit Teil-Eigentümer gibt dabei sein Eigentumsrecht nicht auf, sondern ermöglicht die weitere Nutzung durch den Verkäufer und Nutzungsberechtigten. Der Immobilien Teilverkauf mit Nutzungsentgelt heißt vertragsspezifisch entsprechend Miete (Mietzins), Pacht (Pachtzins), Leasing-, Franchise- oder Patentgebühr. Das Nutzungsentgelt aus Kapital heißt entweder Kreditzins (Sollzins) oder Habenzins - dies ist jedoch beim Immobilien Teilverkauf nicht zutreffend. Endet die vertragliche Nutzungsüberlassung, ohne dass der bisherige Nutzungsberechtigte die Nutzung aufgibt, so steht im Rahmen der Billigkeit dem Eigentümer eine Nutzungsentschädigung zu. Im Falle eines Teilverkauf mit Nutzungsentgelt und eingeräumtem, lebenslangem Nießbrauchrecht, endet die Nutzungsüberlassung erst mit dem Ableben des Nießbrauchers.
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Das Nutzungsentgelt richtet sich nach dem vereinbarten Kaufpreis, der im Vertrag festgehalten und notariell beglaubigt wird. Bei Vertragsabschluss besteht die Möglichkeit das Nutzungsentgelt auf 5, 10 oder 15 Jahre festzulegen. Auch wenn sich der Wert der Immobilie im Verlauf der Partnerschaft erhöht: Ein fix vereinbartes Nutzungsentgelt bleibt unverändert. Entscheiden Sie sich nicht für eine feste Vereinbarung, ist das Nutzungsentgelt variabel und wird jährlich anhand des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamts angepasst. Bei sinkenden Verbraucherpreisen vermindert sich das Nutzungsentgelt auch entsprechend. Auch nach Ablauf der Fixierung wird das Nutzungsentgelt, je nach Anbieter, anhand des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamtes jährlich angepasst.
Im Gegenzug zum monatlich festgelegten Nutzungsentgelt erhält der Teilverkäufer ein Wohn- und Nutzungsrecht für die gesamte Immobilie – das Nießbrauchrecht. Dieses wird notariell beglaubigt im Grundbuch eingetragen und ist somit für den Teilverkäufer abgesichert.
Wir von der Wohnwert legen großen Wert auf einen transparenten und verständlichen Ablauf des Immobilien Teilverkaufs. Dazu gehört auch, dass ganz klar für Sie ist, welche Betriebskosten von Ihnen nach einem Teilverkauf mit Nutzungsentgelt getragen werden müssen.
Die Betriebskosten – oft auch Nebenkosten genannt – sind die normalen Kosten, die für die Nutzung eines Hauses oder einer Wohnung üblicherweise anfallen. Das sind unter anderem Gebühren für Wasser, Abwasser und Heizung oder auch Kosten für die Gebäudereinigung, die Gartenpflege oder auch eine Aufzugswartung und mögliche Hausmeisterkosten. Außerdem die Grundsteuer. Da Sie bei einem Immobilien Teilverkauf Ihr Zuhause weiter alleine bewohnen und nutzen, werden diese Kosten von den Nießbrauchern getragen.
Bei einem Immobilien Teilverkauf mit Nutzungsentgelt wird die Zahlung des Nutzungsentgelts vertraglich festgehalten. Dies geschieht zur Sicherheit des Teilverkäufers und des Teilkäufers. Informationen zum Ablauf eines Immobilien Teilverkaufs mit der Wohnwert als Partner finden Sie hier auf unserer Internetseite. Wir haben den Ablauf in 4 Phasen unterteilt: Von einem unverbindlichen Angebot, über das Gutachten eines unabhängigen und zertifizierten Gutachters, einem verbindlichen Angebot und dem Vertragsabschluss bei einem Notar. Danach erhalten Sie Ihren Wunschbetrag ausgezahlt.
Als sichere Anlage haben Sie sich in der Vergangenheit für den Kauf oder den Bau einer Immobilie entschieden. Ihr Eigenheim bietet Ihnen finanzielle Sicherheit. Für die Erfüllung Ihrer Träume wie beispielsweise eine große Reise, den altersgerechten Umbau Ihrer Immobilie oder die finanzielle Unterstützung von Angehörigen allerdings sind flüssige Mittel notwendig. Mit dem Immobilien-Teilverkauf können Sie Ihren Wunschbetrag aus Ihrem Eigenheim herauslösen und dank des lebenslangen Nießbrauchrechts gleichzeitig uneingeschränkt weiterhin darin wohnen.
ca. 2 Wochen
Sie haben Ihren gewünschten Gutachter beauftragt?
Wohnwert koordiniert nun einen Vor-Ort-Termin, bei dem der Wert Ihrer Immobilie bestimmt wird. Dieser Service ist für Sie kostenfrei. Selbstverständlich können Sie auch einen eigenen Gutachter engagieren. In diesem Fall werden die Kosten des Gutachtens bis zu einem Betrag in Höhe von € 250,- von Wohnwert übernommen.
Bitte beachten Sie, dass auch ein von Ihnen gewählter Gutachter die Mindestvoraussetzungen (Zertifizierung durch Hyp-Zert, DEKRA, einen TÜV oder eine IHK nach ISO 17024 und Erstellung eines kombinierten Marktwert-/Beleihungswertgutachtens nach § 16 PfandBG) erfüllen muss.
ca. 2 Wochen
Der vom unabhängigen Gutachter objektiv ermittelte Wert ist für beide Seiten bindend. Auf Grundlage dessen erstellt Wohnwert Ihnen ein verbindliches Kaufangebot für Ihre Immobilie. Anschließend haben Sie ausreichend Zeit, sich mit diesem Angebot zu beschäftigen und es mit Ihren Angehörigen oder, wenn gewünscht, auch mit Ihrem Anwalt oder Steuerberater zu besprechen.
Sollte Ihre Immobilie noch nicht vollständig abbezahlt sein, können Sie mit Wohnwert trotzdem einen Teilkauf realisieren. Hierbei werden mit dem Erlös des Teilkaufs zunächst die Lasten getilgt. Sobald Sie Ihr Angebot eingehend geprüft haben, senden Sie Ihrem Kundenberater eine Angebotsbestätigung zu, um die nächsten Schritte einzuleiten.
ca. 2 Wochen
ca. 4 bis 6 Wochen
Nachdem Sie unser Angebot angenommen haben, erstellt ein Notar die für Sie individuellen Vertragsunterlagen. Wohnwert arbeitet mit Notaren in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Essen und Hannover. Wir übernehmen für Sie die Beauftragung des Notars – dabei entstehen für Sie keine Kosten. Nach Erhalt des Notarvertrags haben Sie mindestens 14 Tage Zeit, die Unterlagen zu prüfen. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, sich von Ihren Angehörigen, Ihrem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Bei Fragen können Sie gerne mit Ihrem persönlichen Kundenberater in den Austausch gehen. Entscheiden Sie sich dazu, den vereinbarten Teil Ihrer Immobilie an Wohnwert zu verkaufen, wird der Kaufvertrag bei einem gemeinsamen Termin von Ihnen und einem Zeichnungsberechtigten von Wohnwert unterschrieben. Wenn alle Vereinbarungen im Grundbuch eingetragen sind, wird Ihr Wunschbetrag an Sie ausgezahlt und Sie können Ihre neue finanzielle Freiheit genießen!
Eine Möglichkeit Finanzmittel einfach und sicher aus Ihrer Immobilie herauszulösen, ist der Immobilien Teilverkauf mit der Wohnwert. Wenn Sie sich mehr finanziellen Spielraum wünschen und gleichzeitig selbstbestimmt in Ihrem Zuhause wohnen bleiben möchten, dann ist der Immobilien Teilverkauf eine sehr gute und smarte Option der Immobilienverrentung. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie sich mit dem Immobilien Teilverkauf die Möglichkeit erhalten, auch in Zukunft anteilig von Wertsteigerungen Ihrer Immobilie zu profitieren oder das Recht Ihre Immobilie auch vermieten zu können. Bei einem Immobilien Teilverkauf mit Nutzungsentgelt haben Sie einen stillen Miteigentümer, dem Sie Teile Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung verkaufen. Zusätzliche Sicherheit gibt Ihnen das lebenslange Nießbrauchrecht, das im Grundbuch festgeschrieben wird.
Informieren Sie sich ausführlich über alle Aspekte des Immobilien Teilverkaufs mit Nutzungsentgelt als Möglichkeit zur Schaffung finanzieller Freiheit. Viele weitere nützliche Informationen zum Immobilien Teilverkauf haben wir Ihnen auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellt. Gerne beraten wir Sie auch persönlich und betrachten dabei Ihre individuelle Situation, Wünsche und Vorstellungen.
Quelle der Daten: Statista Research Department. Immobilienpreisentwicklung in Deutschland bis 2023, Deutschland gesamt 2013-Q2 2023 / Veröffentlicht im Juli 2023, Beispiel für Teilkauf in 2013 und Komplettverkauf in 2023
Der Immobilien Teilverkauf mit Nutzungsentgelt ist also eine gute und sichere Möglichkeit, um finanzielle Mittel aus Ihrer Immobilie herauszulösen und sich somit Wünsche erfüllen zu können. Die Wohnwert ist für einen Teilverkauf mit Nutzungsentgelt ein vertrauenswürdiger und verlässlicher Partner. Wir informieren Sie transparent und geben Ihnen alle Informationen und Hintergründe, insbesondere zum Thema Teilverkauf mit Nutzungsentgelt. Damit Sie sich intensiv mit dem Thema Immobilien Teilverkauf auseinandersetzen können, haben wir für Sie auf unserer Internetseite in den Bereichen Fragen und Antworten, in unseren Blog-Beiträgen und in unserem Ratgeber viele weitere Informationen für Sie zusammengestellt.
Sie sollten auch unsere detaillierte und persönliche Beratung zum Thema Teilverkauf mit Nutzungsentgelt und zum Thema Immobilien Teilverkauf insgesamt in Anspruch nehmen. Sie können uns dafür einfach über unser Kontaktformular oder unter der Telefonnummer 0800 / 100 45 45 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz) kontaktieren. Unsere Experten beraten Sie gerne und wir sprechen über Ihre individuelle Situation.
✅ Welche Lösung ist für meine individuelle Situation die Beste? Welche Vor- und Nachteile hat der Immobilien Teilverkauf mit Nutzungsentgelt und welche Alternativen gibt es?
✅ Wie wichtig ist es mir, dass ich einen Teil meiner Immobilie behalten kann und diese nicht komplett verkaufen muss?
✅ Welche Bedeutung hat für mich die Möglichkeit, dass ich mein Zuhause ganz oder teilweise an Nachkommen vererben kann oder auch von einer Vermietung oder Wertsteigerung meines Hauses oder meiner Wohnung profitiere?
✅ Welche Vorteile bietet mit der Immobilien Teilverkauf mit Nutzungsentgelt im Vergleich zu anderen Optionen der Immobilienverrentung?
✅ Welche finanziellen Mittel benötige ich tatsächlich?
* Der aufgeführte Inhalt, Tipps, Ratschläge und die angegebenen Informationen sind ausschließlich informativen Zwecken bestimmt und können weder die Einholung von Rechts- und/oder Steuerberatung ersetzen, noch stellen diese eine Finanzberatung dar.
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