Der Grundbucheintrag und welche Bedeutung er bei einem Immobilien Teilverkauf hat

Für Ihre rechtliche Sicherheit, gibt es bei einem Immobilien Teilverkauf einen Grundbucheintrag, bei dem die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen und festgehalten werden. Das gibt Ihnen bezüglich Nutzungsrechten für Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung die Sicherheit, dass Sie zum Beispiel im Falle eines Teilverkaufs dank eines Nießbrauchrechtes weiter dort wohnen bleiben können.

Die Grundbucheintragung und ihr Hintergrund

Doch was bedeutet eine Eintragung im Grundbuch genau und welche Rechte stehen im Grundbuch? Was ist im Grundbuch eingetragen und was steht im Grundbuch zu den Eigentümern einer Immobilie? Welche Kosten entstehen bei einem Grundbucheintrag und kann es eine Änderung bei einem Grundbucheintrag geben? Viele wichtige Fragen, die wir Ihnen in diesem Ratgeber-Artikel beantworten wollen.

Natürlich gehen wir auch noch detailliert auf Fragen zum Thema Grundbucheintrag und Immobilien Teilverkauf ein. Was gibt es in diesem Zusammenhang zu beachten und welche Vorteile entstehen für Sie. Zum Beispiel, dass die Kosten für Änderungen bei einem Grundbucheintrag von dem Käufer, also in unserem Fall von uns als Wohnwert getragen werden. Damit Sie Ihre individuelle Situation besprechen können, stehen wir Ihnen auch gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung, in dem wir alles in Ruhe klären können.

1. Was ist ein Grundbucheintrag?

Ein Grundbucheintrag wird – wie der Name schon sagt – in einem Grundbuch eingetragen. Doch was ist eigentlich ein Grundbuch und was ist im Grundbuch eingetragen? Hier eine Übersicht:

Das Grundbuch

Bei einem Grundbuch handelt es sich um ein Bestandsverzeichnis oder auch ein amtliches Register, in dem sämtliche Vorgänge der Vergangenheit und der Gegenwart von bebauten und unbebauten Grundstücken eingetragen werden. Mit Vorgängen ist so etwas gemeint wie die Eigentumsverhältnisse und ihre Veränderungen, aber auch Schuld- und Rechtsverhältnisse einer Immobilie.

Der Grundbuchauszug

Dieser ist Teil des Grundbuches und gibt Auskunft über eine Immobilie und Ihr Grundstück. Dazu zählen die Lage und die Größe eines Grundstücks, wie die Eigentumsverhältnisse sind, ob es grundstücksgleiche Rechte oder auch aktuelle oder abbezahlte Kredite und Hypotheken auf dem Grundstück gibt.

Der Grundbucheintrag

Ein Grundbucheintrag ist für jedes Grundstück gesetzlich vorgeschrieben und bietet damit eine sichere und vertrauenswürdige Auskunft über ein Grundstück und seine Immobilie.

Neben dem klassischen Grundbuch gibt es noch einige Sonderformen, die für besondere Arten von Grundstückseigentum gedacht sind. Dazu gehören zum Beispiel das Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch, das Informationen über das Eigentum von Wohnungen, Garagen oder Parkplätze gibt. Auch das Erbbaurecht hat ein eigenes Grundbuch für die Dokumentation des Eigentums eines Erbbaurechtgrundstücks.

2. Was ist im Grundbuch eingetragen?

Grundsätzlich hat jedes Grundstück ein eigenes Grundbuchblatt mit einer fortlaufenden Nummer im Grundbuch. Es besteht aus einer Aufschrift – oder auch Deckblatt genannt –, einem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.

Die Aufschrift eines Grundbuches

Auf dem Deckblatt oder der Aufschrift eines Grundbuchblattes ist folgendes verzeichnet:

✅ Das Amtsgericht, welches für die Immobilie zuständig ist
✅ Die fortlaufende Nummer des Grundbuchblattes
✅ Das Datum der letzten vorgenommenen Änderung eines Eintrags in dem Grundbuch
✅ Und das Datum des vorliegenden Dokuments, das als Ausdruck vorliegt

Das Bestandsverzeichnis eines Grundbuches

Hier sind Informationen zu den grundstücksgleichen Rechten der jeweiligen Immobilie sowie Miteigentumsanteile und mögliche Änderungen des Verzeichnisses zu finden. Außerdem können mögliche Herrschvermerke hier verzeichnet sein, die das herrschende Recht an einem fremden Grundstück aufzeigen.

Abteilung I des Grundbuchblattes

In diesem Bereich ist der oder sind die Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen. Wenn es mehrere Eigentümer gibt, dann sind diese als Eigentümergemeinschaften verzeichnet. Zusätzlich ist an dieser Stelle im Grundbuch eingetragen, wie der Erwerb des Eigentums erfolgt ist. Das können notarielle Auslassungen zwischen altem und neuem Eigentümer sein, eine Erbschaft oder Informationen zu einer Zwangsversteigerung.

Abteilung II des Grundbuchblattes

Diese Abteilung zeigt die Lasten und Beschränkungen des Grundstücks, die hier dokumentiert werden. Das können sein:

✅ bestehende Wohnrechte
✅ Nießbrauchrechte
✅ Nutzungsrechte
✅ Vorkaufsrechte
✅ Erbbaurechte
✅ Insolvenzvermerke
✅ Auflassungsvormerkungen
✅ Testamentsvollstreckungsvermerke
✅ Zwangsversteigerungsvermerke

Wichtig: Wurde eine Grundschuld getilgt, kann der Eigentümer eine Löschung beim Amtsgericht beantragen.

Abteilung III des Grundbuchblatts

Hier wird die Höhe von möglichen Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden festgehalten. Ebenso Vormerkungen, Änderungen und Widersprüche, die sich darauf beziehen. In dieser und Abteilung II spielen die Rangordnungen eine große Rolle. Sie entscheidet darüber, wer im Falle einer Zwangsversteigerungen als Erstes zum Zug kommt.

3. Die Grundbucheintragung und der Immobilien Teilverkauf

Bei einem Immobilien Teilverkauf werden mehrere Eigentümer ins Grundbuch eingetragen – also zum Beispiel Sie als Verkäufer und wir als Wohnwert. Dies ist eine gängige Methode, wie sie zum Beispiel bei Eheleuten häufig praktiziert wird, um die Besitzansprüche einer gemeinsamen Immobilie anteilsmäßig und gerecht zu verteilen. Bei einem Teilverkauf kommt dann noch ein Eigentümer im Grundbuch dazu.

Über einen Immobilien Teilverkauf haben Sie die Möglichkeit bis zu 50 Prozent Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung zu verkaufen und gleichzeitig in Ihrem Zuhause wohnen zu bleiben. Nur im Grundbuch wird diese Änderung eingetragen – unter Nennung der jeweiligen Miteigentumsanteile. Sie erhalten ein garantiertes Wohn- und Nutzungsrecht über das Nießbrauchrecht, welches zu einer Grundbucheintragung führt. So sind Sie auf der sicheren Seite.

4. Rechte im Grundbuch: Das Nießbrauchrecht – ein Vorteil beim Immobilien Teilverkauf

Zu den im Grundbuch eingetragenen Rechten gehört zum Beispiel das Nießbrauchrecht. Dieses wird im Zusammenhang mit einem Immobilien Teilverkauf im Grundbuch eingetragen und bietet Ihnen eine Reihe von Vorteilen:

✅ Sie genießen als Teilverkäufer ein uneingeschränktes und lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht an Ihrem gesamten Zuhause.

✅ Sie können Ihre Immobilie ohne Einschränkungen vermieten und die daraus resultierenden Mieteinnahmen komplett selbst behalten.

✅ Das Nießbrauchrecht ist insolvenzgeschützt, da es nur im Falle des Ablebens des Nießbrauchers erlischt – sofern es nicht zeitlich befristet wurde.

5. Die Grundschuld und der Immobilien Teilverkauf

Es kann sein, dass sich auf einer Immobilie eine Grundschuld befindet. Das bedeutet ein dingliches Pfandrecht, welches Gläubigern als Sicherheit dient. Wenn eine mögliche Grundschuld schon abbezahlt ist, können Sie diese auch aus dem Grundbuch löschen lassen.

Falls eine mögliche Grundschuld auf einer Immobilie noch nicht vollständig getilgt ist, müsste der Kredit erst vollständig zurückgezahlt werden. Der entsprechende Anteil des Kaufpreises Ihrer Immobilie wird dann von der Wohnwert das finanzierende Kreditinstitut der Grundschuld überwiesen. Von Ihrem Finanzinstitut ergeht dann eine Nachricht an den betreffenden Notar, der die Löschung der Grundschuld einleitet. Was zu beachten ist: Wegen der vorzeitigen Rückzahlung der Grundschuld kann es sein, dass Ihre Bank oder Sparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Diese ist häufig für die vorzeitige Ablösung eines Darlehens fällig. Gut zu wissen: Baufinanzierungsdarlehen können nach Ablauf von 10 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB), selbst wenn eine 15- oder 20-jährige Zinsbindung vereinbart wurde.

6. Welche Kosten entstehen bei einer Grundbucheintragung?

Für die Berechnung der Kosten einer Grundbucheintragung wird die Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) herangezogen. Die Höhe berechnet sich demnach auf der Grundlage des Kaufpreises und wird sowohl für den Notar, als auch für das Grundbuchamt fällig.

Übernahme der Kosten bei einer Grundbucheintragung von Wohnwert bei einem Immobilien Teilverkauf

Für Sie ist am wichtigsten zu wissen, dass Ihnen bei einem Immobilien Teilverkauf mit der Wohnwert als Partner, keine Kosten bzgl. des Grundbucheintrags entstehen. Die Wohnwert übernimmt vollständig die notariellen Ausgaben und die für das Grundbuchamt. Wünschen Sie die Eintragung eines weiteren Nießbrauchers, der nicht Eigentümer der Immobilie ist, trägt der Nießbraucher diese Kosten selbst. Den genauen Ablauf des Prozesses eines Teilverkaufs mit der Wohnwert stellen wir in unseren 4 Phasen dar. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich für ein kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung.

7. Fazit zum Thema Grundbucheintrag

Der Grundbucheintrag dokumentiert also im Grundbuch verschiedene Informationen zu einer Immobilie. Zum Beispiel ein rechtlicher Grundbucheintrag wie das Nießbrauchrecht eines Eigentümers. Im Grundbuch finden sich aber auch viele weitere Informationen zu der Beschaffenheit und finanziellen Besonderheiten einer Immobilie und dem Grundstück auf dem es steht. Änderungen im Grundbuch, die durch einen Verkauf des Hauses oder des Grundstücks nötig werden, können über einen Notar durchgeführt werden. Für diese neuen Grundbucheinträge entstehen Kosten, die an den Notar und das Grundbuchamt gezahlt werden müssen.

Wenn Sie aber einen Immobilien Teilverkauf mit der Wohnwert als Partner durchführen, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten bei einem Grundbucheintrag, da die von der Wohnwert komplett übernommen werden. Weitere Informationen zum Thema Immobilien Teilverkauf finden Sie in unserem Bereich Fragen und Antworten, in unseren Blog-Beiträgen und in unserem Ratgeber. Wenn Sie mehr über den Ablauf eines Immobilien Teilverkaufs wissen möchten, dann schauen Sie sich unser 4 Phasen-Modell an. Und über unseren Teilverkauf-Rechner können Sie kalkulieren, welche finanziellen Möglichkeiten Ihnen der Immobilien Teilverkauf bietet.

Individuelle Informationen zum Grundbucheintrag und Immobilien Teilverkauf

Für eine persönliche und detaillierte Beratung zum Thema Grundbucheintrag im Zusammenhang mit einem Immobilien Teilverkauf können Sie uns einfach über unser Kontaktformular oder unter der Telefonnummer 0800 / 100 45 45 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz) erreichen. Mit unseren Experten können Sie dann über Ihre individuelle Situation sprechen und gezielt Fragen stellen.

* Der aufgeführte Inhalt, Tipps, Ratschläge und die angegebenen Informationen sind ausschließlich informativen Zwecken bestimmt und können weder die Einholung von Rechts- und/oder Steuerberatung ersetzen, noch stellen diese eine Finanzberatung dar.


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