Hausverkauf auf Rentenbasis – was zu beachten ist

Auch im Ruhestand möchte sich jeder wenig oder im besten Fall gar keine Sorgen um Geld machen und sich Wünsche oder Investitionen erfüllen können. Trotz eventuell geringerer Einnahmen und einer möglichen Rentenlücke. Mit einem eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung hat man zwar einen Wert und damit eine Absicherung, aber die Finanzmittel sind gebunden. Die Frage ist: Welche Möglichkeiten gibt es, um mehr finanzielle Freiheiten zu haben und gleichzeitig zu Hause wohnen zu bleiben? Ist der Hausverkauf auf Rentenbasis dafür eine gute Option und welche Erfahrungen gibt es mit dem Hausverkauf auf Rentenbasis?

Was bedeutet ein Immobilienverkauf auf Rentenbasis?

Sicherlich haben Sie schon von dem Begriff der Leibrente gehört, die sich anbietet, wenn man ein Haus auf Rentenbasis verkaufen möchte. Doch wie ist die Berechnung beim Hausverkauf auf Rentenbasis und wie sieht es bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis mit dem Wohnrecht aus? Welche Möglichkeiten gibt es ein Wohnrecht zu vereinbaren und welche Alternativen gibt es zu einem Hausverkauf auf Rentenbasis?

Lesen Sie sich unsere Informationen auf dieser Seite durch und gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Beratungsgespräch zum Thema Immobilienverkauf auf Rentenbasis mit unserem Netzwerk zur Verfügung. Es ist nämlich immer wichtig, die individuelle Situation und Ihre Wünsche bei allen Überlegungen zum Thema finanzielle Freiheit im Ruhestand und damit auch zum Thema eines möglichen Hausverkaufs auf Rentenbasis zu berücksichtigen. Und es ist wichtig, dass Sie sich auch über mögliche Alternativen informieren und welche Vor- und Nachteile diese im Vergleich zu einem Hausverkauf auf Rentenbasis bieten.

1. Was bedeutet ein Immobilienverkauf auf Rentenbasis?

Wenn Sie Ihre Immobilie – egal, ob Haus oder Eigentumswohnung – auf Rentenbasis verkaufen, dann ist das nichts anderes als eine Leibrente, die auch Immobilienleibrente genannt wird. Diese ist eine häufig genutzte Möglichkeit zur Verbesserung der Einnahmesituation im Rentenalter und eine der bekanntesten Formen einer Immobilienverrentung. Beim Modell der Leibrente wird eine Immobilie komplett verkauft und sie erhalten im Gegenzug dafür ein Wohnrecht bis an Ihr Lebensende, welches im Grundbuch festgeschrieben wird. Die Bezeichnung eines Hausverkaufs auf Rentenbasis und damit einer Leibrente kommt daher, dass man sich bei dieser Form den Kaufpreis nicht auf einmal, sondern in regelmäßigen Abständen auszahlen lässt. Diese Teilzahlungen nach einem Hausverkauf auf Rentenbasis können monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgen. Das lässt sich beim Verkauf individuell vereinbaren. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit einer Zeitrente. Hierbei findet die Rentenzahlung nicht bis zum Lebensende statt, sondern über einen vorher festgelegten und vertraglich vereinbarten Zeitraum.

Vorteile eines Hausverkaufs auf Rentenbasis

Bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis erhalten Sie regelmäßig Geld, das Sie für Ihre Zwecke nutzen können und Sie können dank des vereinbarten Wohnrechts in Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung weiterhin wohnen bleiben. Die Grundsteuer und andere Zahlungen für die Immobilie müssen von dem neuen Eigentümer übernommen werden. Das sind zum Beispiel Investitionen für die Instandhaltung der Immobilie. Das ist ein klarer Vorteil bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis. Allerdings können Sie nicht mehr über mögliche Sanierungen oder Renovierungen entscheiden. Das liegt in der Hand des neuen Eigentümers.

Nachteile eines Hausverkaufs auf Rentenbasis

Die oben beschriebenen anfallenden Kosten, zum Beispiel zur Grundsteuer und für Sanierungsmaßnahmen werden also vom Käufer übernommen. Allerdings ist zu bedenken, dass der Käufer solche Kosten in den Kaufpreis einplant und Sie deswegen mit Abschlägen vom Marktwert Ihres Hauses oder Wohnung rechnen müssen. Wenn Sie ein Haus auf Rentenbasis verkaufen, profitieren Sie auch nicht mehr von Wertsteigerungen Ihrer ehemaligen Immobilie. Eine Vermietung und das Vererben ist bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis natürlich auch nicht mehr möglich. Sie sind ja nicht mehr Eigentümer. Eine Übersicht zu den Nachteilen eines Hausverkaufs auf Rentenbasis haben wir für Sie noch mal unter dem Punkt 3 zusammengefasst.

2. Anfallende Steuern bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis

Die Steuerzahlungen bei einer Leib- oder Zeitrente, wenn Sie Ihr Haus auf Rentenbasis verkaufen, sind ein wichtiger Aspekt bei dieser Art der Immobilienverrentung. Es ist nämlich so, dass ein Teil der regelmäßigen Zahlungen aus Ihrem Hausverkauf auf Rentenbasis mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert wird. Das bedeutet, dass Sie diese Rentenzahlungen in den meisten Fällen nicht zu 100 % Ihnen zu Gute kommen. Das sollten Sie auf jeden Fall in Ihre Berechnungen einplanen, wenn Sie Ihre Möglichkeiten kalkulieren. Ein Immobilien-Teilverkauf als mögliche Alternative ist in der Regel steuerfrei. Hierzu erfahren Sie mehr in unserem Artikel zum Immobilien-Teilverkauf erfahren.

Grundsätzlich raten wir Ihnen, dass Sie sich extern steuerlich beraten lassen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre individuelle Situation mit einem Experten besprechen und Sie dafür einen Steuerberater kontaktieren. Und dabei ist es egal, ob Sie sich für einen Hausverkauf auf Rentenbasis, einen Immobilien-Teilverkauf oder zum Beispiel eine Umkehrhypothek für die Beschaffung liquider Finanzmittel entscheiden. Eine steuerliche Beratung ist immer zu empfehlen. Nur so können Sie alle Vor- und Nachteile berücksichtigen und Ihre realen finanziellen Möglichkeiten feststellen.

3. Welche Nachteile bestehen bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis?

Neben den unter Punkt 2 beschriebenen steuerlichen Nachteilen bei einem Verkauf einer Immobilie auf Rentenbasis, gibt es eine Reihe von zusätzlichen Umständen, die Sie berücksichtigen sollten.

✅ Das Vererben der Immobilie: Bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis ist dies nicht möglich. Sie haben ja Ihre Immobilie komplett verkauft.

✅ Das Vermieten der Immobilie: Bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis ebenfalls nicht möglich, da Sie nicht mehr Eigentümer sind.

✅ Das Profitieren von Wertsteigerungen: Bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis auch nicht möglich, da Ihre Immobilie komplett verkauft ist.

✅ Die Möglichkeit von Umbaumaßnahmen: Bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis ist das nur in Absprache mit dem Eigentümer möglich. Dieser muss ja für die Kosten komplett aufkommen und könnte zum Beispiel einen Umbau für barrierefreies Wohnen verweigern.

✅ Das Risiko im Falle einer Insolvenz des Käufers: Bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis ist das gering, aber gegeben. Im Insolvenzfall des Anbieters bleiben Ihre Ansprüche auf Leibrenten-Zahlung zwar vorrangig bestehen, sollte der Wert der Immobilie im Verwertungsfall jedoch stark gefallen sein, kann unter Umständen der Immobilienwert nicht mehr für die Leibrente ausreichen.

Die meisten dieser Nachteile haben Sie übrigens bei einem Nießbrauchrecht nicht, das Ihnen bei einem Immobilien-Teilverkauf eingeräumt und notariell beglaubigt im Grundbuch abgesichert wird.

Das Nießbrauchrecht und seine Vorteile

Das Nießbrauchrecht bietet eine Reihe von Vorteilen, die Sie bei Ihren Planungen und Entscheidungen auf jeden Fall berücksichtigen sollten. Anders als beim Wohnrecht ist zum Beispiel die Vermietung ganz oder teilweise möglich und die Mieteinnahmen stehen nur Ihnen zu. Das ist bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis meist nicht der Fall. Informieren Sie sich ausführlich zum Thema Nießbrauch und Nießbrauchrecht und den Unterschied, sowie den Vor- und Nachteilen gegenüber einem Hausverkauf auf Rentenbasis in unserem Ratgeber und kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie noch Fragen zum Nießbrauchrecht haben.

4. Welche Alternativen gibt es zum Hausverkauf auf Rentenbasis?

Mit dem Verkauf einer Immobilie auf Rentenbasis haben Sie eine Option der Immobilienverrentung und damit die Möglichkeit, neue finanzielle Mittel zu erhalten. Es gibt aber durchaus auch einige Risiken und Nachteile im Falle eines Hausverkaufs auf Rentenbasis, die wir Ihnen unter Punkt 3 dieses Artikels beschrieben haben. Deswegen lohnt es sich auch mit Alternativen zum Hausverkauf auf Rentenbasis zu befassen: Diese können zum Beispiel ein Rückmietverkauf, ein Immobilien-Teilverkauf oder eine Umkehrhypothek sein. Auch diese Modelle haben Vor- und Nachteile, über die Sie sich in unserem Ratgeber in den entsprechenden Artikeln informieren können.

Der Immobilien-Teilverkauf: Eine hervorragende Alternative zum Hausverkauf auf Rentenbasis

Wenn Sie sich mehr finanzielle Freiheiten wünschen und gleichzeitig selbstbestimmt in Ihrem Zuhause wohnen bleiben möchten, dann ist der Immobilien-Teilverkauf vielleicht eine gute Alternative zu einem Hausverkauf auf Rentenbasis. Sie erhalten bei einem Immobilien-Teilverkauf die Möglichkeit, auch in Zukunft von Wertsteigerungen Ihrer Immobilie zu profitieren und haben das Recht Ihre Immobilie zu vermieten oder Ihr Eigentum vererben zu können. Bei einem Immobilien-Teilverkauf haben Sie einen stillen Miteigentümer, dem Sie einen Anteil Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung verkaufen. Sie genießen ein Nießbrauchrecht, das im Grundbuch festgeschrieben wird.

Ob der Immobilien-Teilverkauf für Sie eine echte Alternative zu einem Hausverkauf auf Rentenbasis ist, entscheiden jedoch Ihre Bedürfnisse: Erhalten Sie im Falle einer Verkaufs Ihres Hauses auf Rentenbasis in der Regel eine monatliche „Zusatzrente“, so genießen Sie beim Immobilien-Teilverkauf eine hohe Einmalzahlung für den verkauften Anteil und halten nach wie vor mehrheitliches Eigentum an der Immobilie. Über das angesprochene Nießbrauchrecht haben Sie dabei noch viel mehr Entscheidungsmöglichkeiten über Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung.

Für weitere Informationen zum Immobilien-Teilverkauf schauen Sie auf unserer Website in den Bereichen Fragen und Antworten, in unseren Blog-Beiträgen und in unserem Ratgeber nach. Dort haben wir Ihnen viel Wissenswertes zusammengestellt. Am Ende müssen Sie selbst überlegen, welche Wünsche und Vorstellungen Sie haben und welche Form der Generierung finanzieller Mittel zu Ihrer individuellen Situation passt. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich und besprechen die besten Möglichkeiten für Sie.

5. Zusammenfassung zum Thema Hausverkauf auf Rentenbasis

Mit einem Hausverkauf auf Rentenbasis nutzen Sie eine gängige Form der Immobilienverrentung, die aber Ihre Tücken und Nachteile hat. Das im Grundbuch eingetragene Wohnrecht bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis ermöglicht Ihnen weiterhin zu Hause wohnen zu bleiben. Allerdings haben Sie nicht die Möglichkeit Ihr Zuhause zu vererben, zu vermieten oder von den Wertsteigerungen zu profitieren, da Sie Ihre Immobilie bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis komplett verkaufen.

Überlegen Sie in Ruhe und wägen Sie alle Vor- und Nachteile des Hausverkaufs auf Rentenbasis ab. Und informieren Sie sich über Alternativen wie zum Beispiel den Immobilien-Teilverkauf mit der Wohnwert als Partner an Ihrer Seite.

Persönliche Beratung zu einem Hausverkauf auf Rentenbasis und dem Immobilien-Teilverkauf als Alternative

Zu den Möglichkeiten eines Hausverkaufs auf Rentenbasis und dem Immobilien-Teilverkauf als Alternative beraten wir Sie gerne auch persönlich. Sie können uns dafür einfach über unser Kontaktformular oder unter der Telefonnummer 0800 / 100 45 45 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz) kontaktieren. Unsere Experten beraten Sie gerne und wir sprechen über Ihre individuelle Situation.

Zusammengefasst sollten Sie sich folgende Fragen stellen, wenn Sie sich mit dem Thema Hausverkauf auf Rentenbasis beschäftigen

✅ Welche finanziellen Mittel benötige ich wann und wie kann ich diese am besten erhalten?

✅ Möchte ich meine Immobilie noch vererben oder vermieten können? Bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis ist dies beispielsweise nicht möglich.

✅ Will ich auf Entscheidungen zu baulichen Veränderungen meiner Immobilie Einfluss haben?

✅ Welche Lösung ist für meine individuelle Situation die Beste? Welche Vor- und Nachteile bietet ein Hausverkauf auf Rentenbasis und welche Alternativen gibt es dazu? Passen diese eventuell besser?

* Der aufgeführte Inhalt, Tipps, Ratschläge und die angegebenen Informationen sind ausschließlich informativen Zwecken bestimmt und können weder die Einholung von Rechts- und/oder Steuerberatung ersetzen, noch stellen diese eine Finanzberatung dar.


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